Versteht jemand diese Statistik?
http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/109lo7y-deutschland-waffenproblem

Hier ist meine Frage:
geht das davon aus, daß jeder Waffenbesitzer genau ein Waffe hat? Das hielt ich für nicht sehr realistisch- wenn man die Dinger mag und sammelt, dann wird man mehrere haben. Briefmarkensammler begnügen sich ja auch selten mit einer.


Im Jahr 2010 registrierte die Polizei 496 Verbrechen nach dem Strafgesetzbuch (u. a. Mord, Raub, Totschlag), bei denen Waffen sichergestellt wurden, 94,6% waren nicht legal erworben.

145 Menschen starben durch Schußwaffen.


"Insgesamt weist die Statistik für das Jahr 2010 10.133 Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen aus. Dabei wird jedoch unterschieden, ob mit der Waffe "nur" gedroht oder geschossen wurde. In 3.760 Fällen wurde tatsächlich von der Schusswaffe Gebrauch gemacht, wobei es sich in 1.581 Fällen um Sachbeschädigung handelte."

Die Unterscheidung finde ich jetzt nicht gar so sinnvoll- mit einem angeschossenen Verkehrsschild kann man leben (obwohl das Schwachfug der höchsten Stufe ist und beim Jagen gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen würde), während ein Raubüberfall, bei dem "nur" gedroht und nicht geschossen wird, ein anderes Kaliber (harharhar) ist. Das Opfer weiß ja nicht, ob die Waffe geladen ist und der Täter bereit, sie einzusetzen und es gibt Dinge, die will man nicht ausprobieren.




murxus am 17.Dez 12  |  Permalink
Zur Frage:
JA!
Ist ja schliesslich auch schlagzeilenträchtiger und reisserischer.
Und natürlich Humbug.
Geschätzte Zahl illegaler Waffen - geschätzt von wem nach welcher Methodologie?
Besoffene Reporter bei der Weihnachtsfeier unterm Tisch?
Vermutlich.

Soso, und 10.133 Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen - peinlich nur, das darunter auch genehmigungsfreie Waffen (Luftgewehr/Pistole/Gaspistole) fallen sowie auch Anscheinswaffen - also Fakes, die gar nicht schiessen können.

Wenn jmnd. mit der Sylvesterknallpistole den Leuchtstern nicht in Himmel sondern gen Nachbarns Auto schiesst, dann kommt das Waffengesetz - und dann zählt das als Straftat mittels Schusswaffe.

Aber Angst frisst Seele - und phantasievolle Terrorzahlen are very important for the impotent...

Auch nett, jaja, 4000 Leute dürfen eine Waffe zum Selbstschutz tragen! Ganz wichtig und demographisch signifikant!
Aber auch Jäger und Schützenvereinler.... aber hier ist man zu feige, mal eine Hausnummer zu nennen - die haben halt ne starke Lobby, und wenn die nicht hilft.. man hat ja auch andere 'Waffen'....
DJV - 240.000, 70% aller Jäger - und von denen hat dann wieviel % 'ne Wumme?

Panorama schaffts zwar einen Text mittels HTML zu veröffentlichen, ist aber ausserstande auch nur ansatzweise HTML zu nutzen und ein paar Links zu ihren 'Quellen' zu liefern. PKS findet man ja noch, nur wie sie auf ihre 10.000 gekommen sind, weiss der Fehlerteufel.

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Nice to know & weird - auf Seite 170 der Grundtabelle sind für die Jahre '90, '91, '97, '98, '00 und '01 folgende Straftat verzeichnet:
Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
Fürs Jahr 2000 gleich ZWEI davon!

murxus am 17.Dez 12  |  Permalink
Mir ist gerade bezüglich 'illegalem Waffenbesitz' noch etwas eingefallen:
Wenn sie legal eine Waffe erwerben, dann ist sie in der Statistik geführt.
Wenn ihr Mann nun mit dieser Waffe angetroffen wird, sagen wir mal im Auto abseits ihrer Wohnstatt, dann handelt es sich um illegalen Waffenbesitz - obwohl sie, aber nicht ihr Mann, legaler Eigentümer sind.
Und die Waffe taucht in einer zweiten Statistik auf.
Aber natürlich gibt es nicht plötzlich zwei Waffen, nur weil man zwei Statistiken gefüttert hat.

haruwa am 18.Dez 12  |  Permalink
@cassandra: Deine Frage u.a.
Ich habe bei dem Artikel den Eindruck, dass er schon ernsthaft bemüht ist, einen Überblick über diesen "unbewaffneten Normalbürgern" schwer zugänglichen Themenbereich zu geben (also nicht nur reißerischer Humbug ist), aber offensichtlich von geringer Sachkompetenz der schreibenden Jorunalistin getragen. Zur wichtigen Frage der Anzahl der Waffen pro Waffenbesitzer ist sie daher nach meinem Textverständnis auch gar nicht vorgedrungen sondern hat implizit und ohne nachzudenken unterstellt, dass bei 31 Millionen Waffen auch 31 Millionen Waffenbesitzer vorhanden sein müssen.

Und da sind wir dann auch schon bei der Frage der Methodologie, die bereits angesprochen wurde: Wer hat die illegalen Waffen in Deutschland gezählt? Das Statistische Bundesamt? GMX? Waffenlobbyisten) Der von ihr wiedergegebene Spruch, dass man an jedem Bahnhof in Deutschland Waffen leichter erwerben kann als Fahrkarten, deutet nach meinem Sprachgefühl fast darauf hin. Genauso berechtigt wäre aber auch meine Unterstellung als aktiver Sportschütze, dass es außerhalb der einschlägigen berufskriminellen Kreise (deren Waffen dann natürlich zur Verübung von Straftaten verwendet werden, wozu sonst?) illegale Waffen nur in einem sehr überschaubaren Rahmen gibt, z.B. beim bekannten Erben-Problem (also konkret Fälle dieser Art: ein Neffe beerbt den Onkel, der eine private Schusswaffensammlung hinterlassen hat - besitzt aber selbst keine Wbk und bemüht sich auch um keine, nämlich weil er keine Ahnung vom deutschen Waffenrecht hat - und bekommt es dann zu seiner bösen Überraschung mit der Strafjustiz zu tun, wenn das Ordnungsamt plötzlich zur Kontrolle vor der Haustür steht).

Zwei weitere Aspekte in dem Artikel deuten nach meinem Verständnis auf den zwar guten Willen aber auch die nur eingeschränkte Kompetenz der Schreiberin hin:
- Es wird in dem Artikel keine Unterscheidung zwischen Wbk und Waffenschein gemacht, die nach deutschem Waffenrecht aber fundamental ist.
- Waffen werden in dem Artikel einfach implizit mit Schusswaffen gleichgesetzt. Das deutsche Waffengesetz regelt jedoch den rechtlichen Rahmen ALLER Waffen mit Ausnahme von Kriegswaffen (da ist es das Kriegswaffenkontrollgesetz) und Sprengstoffen (da ist es das Sprengstoffgesetz). D. h. Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind zwar natürlich Schusswaffen, aber eben auch Messer ab einer bestimmten Klingenlänge, Schlagringe, Wurfhölzer etc. Sie sind ebenfalls genehmigungspflichtig (!) sofern nicht ganz verboten. In der Statistik kommen sie deshalb ebenfalls als "genehmigungspflichtige Waffen" vor, ohne dass dies der Autorin aufgefallen zu sein scheint.

Insofern ist natürlich auch die empirische Aussagekraft des Artikels reduziert.

@murxus
Zu Schützenvereinen meine Anmerkung hier im Blog! Luftgewehre und Luftpistolen sind übrigens keine Waffen nach dem Waffengesetz, ihr Gebrauch stellt daher in der Statistik auch keinen Gebrauch von Schusswaffen dar (jeder Flitzebogen im Bogensport ist gefährlicher als ein Luftgewehr). Markenidentische Scheinwaffen sind dagegen nach der Verschärfung des deutschen Waffengesetzes übrigens sogenannte verbotene Gegenstände (dazu zählen auch Totschläger, Wurfhölzer etc.) - ihr Besitz stellt daher sehr wohl eine Straftat dar (das war eine Reaktion des Gesetzgebers auf einen zunehmenden Missbrauch dieses "Spielzeugs").