Hauen und Stechen um Plätze beim
NSU-Prozess
Was spricht eigentlich dagegen, einen Raum zu suchen, der große genug ist?
Für die RAF-Prozesse ist ein eigener Gerichtsraum gebaut worden. Soweit muß man ja nicht gleich gehen, aber irgendwo in der Republik wird es doch einen Raum geben, der groß genug ist.
Das könnte das Gerangel um die Plätze beim Prozess lösen.
Grundsätzlich ist die Rechtsprechung öffentlich. Wenn sich schon im Vorfeld abzeichnet, daß der Raum zu klein ist, dann sollte man, um dieses Rechtsgut zu wahren, einen größeren suchen.
Man könnte darauf z.B. recht dröge-juristisch mit den Argumenten des em. Verfassungsrichters Falk Frh.v. Maltzahn (von einer Posterin in einem
bezughabenden Artikel meines Blogs zitiert) reagieren.
Wenn Sie's provokanter formuliert haben wollen:
hier werden Sie geholfen.
Und wenn Sie über die ganze Schmiere, die da abläuft, die Augen geöffnet haben wollen, dann können Sie auch
hier weiterlesen (Warnhinweis: die möglicherweise unerwünschte Augenöffnung ist nach derzeitigem Stand der Forschung irreversibel. Wer weiter schlafen möchte, sollte den Link — und gar die darin genannten weiteren Artikel! — keinesfalls anklicken).