Donnerstag, 25. Oktober 2012
Familienbedürfnisse im deutschen Recht
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12535105.htm

Ich denke, daß Familien, völlig unabhängig von ihrer Religion, im Fall von drohernder Obdachlosigkeit eine Wohnung zugewiesen werden muß.
Gerade Kinder brauchen ein Zuhause, in dem sich sie wohlfühlen können, auch mal laut sein können oder Ruhe für Hausaufgaben und Lernen, und Obdachlose, mit all' den Problemen, die da dran dranhängen, und Kinder vertragen sich nun mal nur begrenzt.
Der Flur einer Wohnung ist zwar kein Zimmer, aber er kann bespielt werden, zur Lese-Eckewerden (auch wenn die Kinder noch nicht lesen können, über die Wichtigkeit vom Vorlesen ist genug geredet und geschrieben worden), ist Abstellraum für Schuhe und notfalls auch mal Schmollecke.
Eine Tür hinter sich zumachen zu können, die die Wohnung abschließt, bedeutet, daß das Kind in einem gesicherten Raum spielen kann. Gesichert nicht nur physisch (und bei den 2 Obdachlosenunterkünften, die ich von Innen gesehen habe, kann von kindersicher keine Rede sein!), sondern auch emotional.



Grippe-Impfung
Eigentlich wollte ich mich ganz dringend grippeimpfen lassen, angezählt wie ich bin, wäre eine ernsthafte Grippe grad nicht so klasse.
Nu' stimmt was mit dem Impfstoff nicht und zudem wird er knapp.



Schnee?
Hörte ich da grad was von Schnee und Graupelschauern in der Wettervorhersage? Juch-hu! Schnee!