Magische Worte
"Ich möchte einen klagefähigen Bescheid"

Angeboten waren schnelle, telefonische Info und Auszüge aus Gesetzestexten. Ich will einen klagefähigen Bescheid. Warum? fragte die Krankenkassendame.
Weil ich ggf klagen will. Das müsse ich nicht probieren, das können wir auch jetzt schnell klären, die Sachlage sei eindeutig.
Dann macht es Ihnen sicher nichts aus, mir besagten klagefähigen Bescheid zukommen zu lassen, denn bei meinen vorherigen Schwangerschaften waren schwangerschaftbedingte Krankenhausaufenthalte nicht zuzahlungpflichtig und Wehen sind schwangerschaftsbedingt.
Ja. Sicher. Kann aber etwas dauern.
Dann überweise ich Ihnen das Geld unter Vorbehalt und rufe mal meinen Anwalt an.

Ich mag meine Rechtsschutzversicherung :-)




loco-just-loco am 22.Nov 13  |  Permalink
Da würde ich nicht mal unter Vorbehalt überweisen; entweder ein gerichtsfestes Papier oder kein Geld.