http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12535105.htm
Ich denke, daß Familien, völlig unabhängig von ihrer Religion, im Fall von drohernder Obdachlosigkeit eine Wohnung zugewiesen werden muß.
Gerade Kinder brauchen ein Zuhause, in dem sich sie wohlfühlen können, auch mal laut sein können oder Ruhe für Hausaufgaben und Lernen, und Obdachlose, mit all' den Problemen, die da dran dranhängen, und Kinder vertragen sich nun mal nur begrenzt.
Der Flur einer Wohnung ist zwar kein Zimmer, aber er kann bespielt werden, zur Lese-Eckewerden (auch wenn die Kinder noch nicht lesen können, über die Wichtigkeit vom Vorlesen ist genug geredet und geschrieben worden), ist Abstellraum für Schuhe und notfalls auch mal Schmollecke.
Eine Tür hinter sich zumachen zu können, die die Wohnung abschließt, bedeutet, daß das Kind in einem gesicherten Raum spielen kann. Gesichert nicht nur physisch (und bei den 2 Obdachlosenunterkünften, die ich von Innen gesehen habe, kann von kindersicher keine Rede sein!), sondern auch emotional.
Problem ist nur, dass die Notunterkünfte immer öfter voll belegt sind. Wir sind in unserer Kommune so weit, dass wir die nächsten die geräumt werden im Hotel unterbringen müssen. Weil einfach alles dicht ist. Die Wohnungsräumungen häufen sich, der Auszug aus der Notunterkunft verzögert sich, weil da wo geräumt wurde, oftmals Gründe vorliegen, die es mächtig erschweren wieder "normalen" Wohnraum anzumieten.
Natürlich ist eine geordnete Erziehung in einem solchen Umfeld nicht möglich. Trotz allem scheint im Vorfeld ja schon einiges gelaufen zu sein. Im SGB II-Bezug gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter darlehensweise die Mietschulden übernimmt, wenn Wohnungslosigkeit droht. Bei geringem Einkommen ist die Möglichkeit beim Sozialamt abzuklopfen. Ersteres scheint hier auch der Fall gewesen zu sein. Was mit den geflossenen 4000 € passiert ist, mit denen die Räumung und damit Einweisung in die Notunterkunft hätte verhindert werden sollen/können, wird in dem Artikel nicht weiter erwähnt. In erster Linie ist (ausgehend von den im Artikel genannten Fakten) somit zunächst einmal alles Mögliche getan worden, um die Zuweisung in ein solches Umfeld zu vermeiden.
Ja, Gemeinschaftsunterkünfte und auch Notunterkünfte als solche sind weder bequem noch das, wo man wohnen/leben möchte. Wir haben Notunterkünfte, die weder Heizung noch eigenes Bad haben, sondern eine Gemeinschaftsdusche. Hart, aber Realität. Aber auch die Städte/Kommunen haben hier nur begrenzten Raum und Möglichkeiten zur Unterbringung. Unabhängig von Religion, Behinderung, Familiengröße. Zumindest ist das die hiesige Erfahrung.
Wohnungen kann auch das Amt nicht herzaubern und schon gar nicht aus dem Hut. Das ist schon klar. Und Miete muß man auch zahlen. Manchmal ist es besser, wenn das das Amt übernimmt, obwohl ich das als Standardlösung eigentlich als entmündigend ablehne.
Behinderung erfordert ggf barrierrefreies Wohnen- was nutzt mir das Zimmer, wenn ich nicht die Treppe hochkomme.
Ich hätte in dem Fall auch nicht mir der Religion argumentiert, sondern mit dem Kindswohl. Obwohl ich eine sehr große Anhängerin von ungestörter Religionsausübung bin, muß der Staat dafür niemandem Extrawürste braten.