http://www.syracuse.com/news/index.ssf/2012/09/teen_with_down_syndrome_booted.html
Ein 16jähriger Teenager mit Down-Syndrom will mit seinen Eltern fliegen. Sie buchen Tickets für die erste Klasse.
Dem Jungen wird der Zutritt in die Erste Klasse verweigert. Offizielle Angabe: Sicherheitsrisiko.
So groß kann das Risiko aber nicht gewesen sein, denn in der Zweiten Klasse durfte er fliegen.
Menschen mit Behinderung passen halt nicht in die Erste Klasse.
Wenn die Eltern jetzt den richtigen Anwalt einschalten, braucht der Junge sein ganzes Leben lang weder zu arbeiten noch sich um sein Auskommen zu sorgen.