"kann arbeitgeber verbieten dass ich lebensmittel mit nüssen mitnehme?"
Gute Frage. das suchtwe jemand bei Google und kam zu mir an den teetisch.

Ich weiss es nicht, würde aber erst mal eher in Richtung "nein, darf er nicht" tendieren, zumindest in der BRD und jetzt.
In ein paar Jahren, wenn alle weiter allergiesensibilisiert worden sind, sieht das wahrscheinlich anders aus, aber bisher... ich denke nicht.

Aber gute Frage.




cut am 08.Feb 12  |  Permalink
Hm. Wenn sie ihm gehören, dann darf er vermutlich. Noch! ;-)

cassandra_mmviii am 09.Feb 12  |  Permalink
Noch.

Und vor dem Verbot kommt die Warnhinweispflicht.

cut am 09.Feb 12  |  Permalink
Und nach der Revolution kommt das Gemeineigentum.

cassandra_mmviii am 09.Feb 12  |  Permalink
Nä. Auf keinen Fall.

Das endet nämlich nur ein Nusszuteilungen pro Kopf und Nussesspflicht für die, die kein Nussnichtessattest haben. Und der Nussverteilungsbürokratie, die die Beachtung der Nussessverordnung beachtet.

In einer gerechten Welt isst der Nüsse, der mag. Und wer sie nicht mag, isst sie nicht.
Und da in dieser gerechten Welt jeder genug hat, ist es auch kein Grund zum Maulen mehr, wenn jemand Nüsse ist.

Die wohlmeinende Gesundheitsdiktatur mit der allergiegeprüftem Einheitsfrühstück, welches nussfrei, kalorienoptimiert und ernährunsphysiologisch durchgerechnet worden ist...

maracaya am 09.Feb 12  |  Permalink
Erstaunlich was die Leut so googeln...

Mit Sicherheit kann er verbieten, ueberhaupt Lebensmittel mitzubringen. Aber speziell welche mit Nuessen?
Andererseits hat der Arbeitgeber Hausrecht und kann so ziemlich alles verbieten oder erlauben, was nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoesst, solang er dabei alle gleich behandelt.

cassandra_mmviii am 09.Feb 12  |  Permalink
Ich denke, ein Pausenbrot kann kaum ein Arbeitsgeber verbieten. Er kann verbieten, dass das Ding das Fliessband vollkrümelt, aber ich denke, das war es dann auch schon.