Alternativen:
Umschulung war ja vom Arbeitsamt bereits genehmigt
befreundeter Gewerkschaftler meinte, im Prinzip habe ich grad das ganz große Los gezogen: ich habe einen gültigen Vertrag, den die andere Partei nicht erfüllen kann und somit haftbar ist für die Schäden, die mit entstehen. Sollte er mir keinen auch für mich akzeptablen Alternativbetrieb anbieten können (Wegezeiten, Kinderbetreuungszeiten etc zählen durchaus), haftet er dafür, mir eine Alternativausbildung zu ermöglichen, was das Arbeitsamt freuen dürfte.
Also gucke ich mal, was ich mir an schulischen Maßnahmen vorstellen kann.
Da ist das letzte Wort noch nicht düber gesprochen, aber ich soll mich bitte nicht soweit vergraulen lassen, dass ich alles unterschreibe, um da rauszukommen (was erst einmal nach dem Chefschen Masterplan klingt).
Dieses Weblog enthält Links zu externen Websites dritter, auf deren Inhalt ich keinen Einfluss habe und für deren Inhalt deshalb auch keine Gewähr von mir übernommen werden kann. Für die Inhalte der verlinkten Websites ist stets der Anbieter bzw. der Betreiber verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden die Links umgehend von mir entfernt.