Mittwoch, 2. April 2014
Zwischen den Mühlrädern
Sagen Sie mal, Cassie, was macht eigentlich ihre Jobsuche?

Sie amüsiert mich. Angeblich will man ja ganz dolle fördern, daß Müttter arbeiten und auch Familienzeiten einplanen und wenn nötig neu qualifizieren. Arbeitskräfte sind ja wertvoll und Ressource und so.

Ja, sicher :-)

Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie bekommen Arbeitslosengeld, dann ist das Arbeitsamt für Sie zuständig. Sollten Sie kein Arbeitslosengeld bekommen, sind die nicht zuständig. Sie bekommen selbstverständlich kein Arbeitslosengeld wenn Sie längere Zeit weg vom Arbeitsmarktfenster waren. Arbeitsamtsmensch wollte wissen, woher ich Geld bekomme. Die Antwort, daß wir vom Einkommen des Tigergatten leben, schien ihn zu verwundern, ich MUSS doch irgendwo eigenes Geld herbekommen!

Dann können Sie HartzIV beantragen. Wenn der Antrag genehmigt wird, ist das Jobcenter zuständig.

Sollte aber Ihr Familieneinkommen oberhalb der Bemessungsgrenze liegen, dann ist schlicht keiner für Sie zuständig.

Und nun raten Sie mal, was passiert ist?