4 1/2 Jahre Jugendhaft
"(...)der wegen einer Mitgliedschaft im IS an diesem Freitag wohl zu einer längeren Haftzeit verurteilt wird. Bis zu viereinviertel Jahre Jugendstrafe könnte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main verhängen."

Bin ich mal wieder law and order oder erscheint nur mir 4 1/2 Jahre dafür, bei etwas mitgemischt zu haben, was ein ernsthaftes Problem ist, ziemlich lahm? Ist das wirklich eine "längere Haftzeit"?

Ich hab grad nicht auf dem Schirm, ob der IS in der BRD mittlerweile zur terroristischen Organisation erklärt wurde. Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer solchen sind justiziabel und wenn ich mich recht erinnere, kommt da auch nach Jugendtrafrecht mehr bei rum.

4 1/2 Jahre für Vertreibung, Völkermord, Menschenhandel... all' das, was der IS so tut. Joa, längere Haftstrafe. Schon klar.




das mariechen am 05.Dez 14  |  Permalink
Menschenhandel
Ich bezweifle, dass der junge Mann am Menschenhandel teilgenommen hat oder sich schon mal dazu eine wohldurchdachte Meinung gebildet hat. Laut seinem Anwalt hat er sich wohl auch inzwischen vom IS abgewendet.
Und vier Jahre Knast sind für einen, der grad' mal zwanzig ist, eine ganze Menge. Wenn der nach 4 Jahren rauskommt, hat er 1/6 seines Lebens im Knast verbracht und sch die noch bevorstehenden 2/3 der statistischen Gesamtlebensdauer ziemlich verbaut.

Wenn man das mit dem Schicksal der SS-Leute vergleicht, dass viele von denen ihre Entnazifizierung straflos überlebt haben, dann finde ich 4 Jahre und 3 Monate schon reichlich.

cassandra_mmviii am 05.Dez 14  |  Permalink
es gibt Straftaten, bei denen muss man im deutschen Recht gar nicht selbstpersönlich mitgemacht haben, es reicht, zu einer Organisation dazuzugehören, die sie verübt hat. Alles, was unter den § 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) fällt, gehört dazu.

Wenn man eine Frau als Kriegsbeute verkauft, ist das Menschenhandel. Verübt vom IS.

Der junge Mann mag zwar nicht wohldurchdacht handeln oder sich äußern, aber findst Du wirklich, dass "kommt drauf an für welche Sünde" als Antwort auf "Finden Sie Kopfabschlagen gut?" ein Zeichen für eine innere Abkehr ist? Da klingt "kann schon gerechtfertigt sein" mit durch.

Keine andere Moslems mehr töten zu wollen ist ohne Frage lobenswert- aber was ist mit Jesiden, Christen, Buddhisten oder Atheisten?


Das die SS-ler mit ihren 10.000 von Morden, Folter und anderen Untaten oft, sehr oft und zu oft, steaflos davongekommen sind, dass nach ein paar Jahren begnadigt wurde... alles wahr. Aber muss man denn wirklich die gleichen Fehler nochmal machen?
Wenn wir danach gehen, könne wir guten Gewissens niemanden mehr einsperren.

das mariechen am 05.Dez 14  |  Permalink
Gedankenverbrechen
Normalerweise ist das Nachdenken über Verbrechen keine Straftat. Wenn ich darüber nachdenken würde, meinen Cheffe umzubringen, wäre das nicht strafbar - wohl aber Versuch oder Ausführung der Tat. Wenn ich Mitglied in einer Organisation bin und da verübt ein anderes Mitglied der Organisation schwere Verbrechen, habe ich damit nichts zu tun - solange dieser Verein nicht unter "terroristische Vereinigung" fällt. Sobald der Verein aber da einsortiert wird, gilt für mich auf einmal keine Unschuldsvermutung mehr. Nachdem dem ADAC bereits mafiöses Verhalten nachgesagt wurde (Focus, 28.01.2014), wäre es doch ein Leichtes, ihn auch als terroristische Vereinigung einzustufen - und damit wären von jetzt auf gleich alle Mitglieder Kriminelle, ganz unabhängig, ob sie in die kriminellen Machenschaften vertrickt waren oder nicht.

Die reine Meinung, dass "Kopfabschlagen" keine Sünde sei, ist KEINE Straftat.

cassandra_mmviii am 05.Dez 14  |  Permalink
kein, aber es deutet nicht grad auf innere Distanz hin.