Urlaubsreif
5 Experten = 5 Antworten wie das mit Urlaub ist.

- in den ersten 6 Monaten kein Urlaub
- in der Probezeit kein Urlaub
- Urlaub wird bei Probezeit automatisch übertragen
- Urlaub wird bei Probezeit auf Antrag übertragen
- Urlaub muß betriebliche Bedürfnisse berücktsichtigen
- Azubi-Urlaub muß betriebliche Bedürfnisse nur im Härtefall berücksichtigen weil Azubis ja nicht regulär arbeiten
und noch ein bißchen mehr.

Wissen Sie was? Ich habe jetzt Cheffe einfach angeschrieben, Urlaub beantragt. Bin Azubi, muß nichts wissen, also einfach mal probieren.
Sind nicht mehr gar so viele Arbeitstage bis zum Jahreswechsel. Wenn alles gut geht, habe ich noch 10 Arbeitstage, dann sehe ich den Laden erst im 2015 wieder. Und das klingt grade richtig gut!




sid am 23.Nov 14  |  Permalink
Bei uns gibts keinen Urlaub während der Probezeit, weil man den Urlaubsanspruch erst nach x Monaten Arbeit erwirbt (und da die Probezeit so gut wie immer kürzer ist, gibts Urlaub also frühestens im Anschluß. Was nun bei Härtefällen (Sonderurlaub) ist, weiß ich nicht auswendig).

cassandra_mmviii am 23.Nov 14  |  Permalink
Normalerweise ist die Probezeit 6 Monate- außer bei Ausbildungen, da ist sie 1 bis 4 Monate. Während der Probezeit kein Urlaub (aber die ist ja nun vorbei) oder während der ersten 6 Monate kein Urlaub- das ist die Frage. Und ob der verfällt (was er nicht darf), nachgeholt werden kann (dann bin ich eben im Januar weg) oder ausbezahlt wird (was zumindest mir nicht passieren wird)... ich weiß es nicht, also frag ich mal. Mehr als ablehnen kann er nicht und wenn er ablehnt, soll er sich äußern, wie er zu verfahren gedenkt. Mir wäre es auch recht, wenn ich im Januar für X Wochen weg wäre.

Das stand übrigens in dem Schreiben, was ungeöffnet zurückkam.

novemberregen am 23.Nov 14  |  Permalink
Das mit den 6 Monaten ist Quatsch. Man erwirbt den vollen Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr erst nach 6 Monaten. Einen Teilurlaubsanspruch aber durchaus auch schon vorher.

cassandra_mmviii am 23.Nov 14  |  Permalink
Ich werde jetzt mal gucken, was Il Cheffe meint. Wenn er "nein" sagt, ist die nächste Frage, ob er lieber will, dass ich den Urlaub nachhole (dann wäre ich im Januar ziemlich lange weg, mir auch recht) oder er mir ihn ausbezahlen will (was mich echt wundern würde).
Er kann ja auch ablehnen. Nur schenken will ich ihm meine freien Tage grad nicht wenn ich sie auch haben kann.

Teilurlaubsanspruch ist Urlaubsanspruch/12 pro Monat, richtig? Ich ahbe am 1. Juli angefangen, also wäre ich bei 5/12, eingereicht habe ich die im Vertrag stehenden (oder besser nicht stehenden... ich habe immer noch keinen korregierten Vertrag und 18 Urlaubstage sind nicht zulässig- oh Wunder!) 12 für das Jahr 2014.

novemberregen am 23.Nov 14  |  Permalink
Ja, 1/12 pro vollendetem Monat.

Arbeiten Sie 5 oder 6 Tage pro Woche? Bei 5 Tagen ist der Mindesturlaubsanspruch 20 Arbeitstage pro Jahr. Mit Ende November hätten Sie also (mindestens) einen Urlaubsanspruch von 20/12*5 = 8,3 Tagen - Bruchstücke unter 0,5 werden so wie sie sind abgegolten, ab 0,5 würde aufgerundet.

Generell sollte der Urlaub in dem Kalenderjahr genommen werden, in dem er erworben wird, es können aber Ausnahmen gemacht werden, wenn dies "aus dringenden Gründen" nicht möglich ist. Dann muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des nächsten Jahres gewährt werden. Besonderheit bei einem Teilurlaubsanspruch: hier können Sie als Arbeitnehmer immer verlangen, ihn in das nächste Jahr zu übertragen.

Eine Auszahlung des Urlaub ist nur vorgesehen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, ansonsten ist das unzulässig.

Speziell bei Auszubildenden sollte ermöglicht werden, dass der Urlaub während der Berufsschulferien genommen werden kann. Hintergrund ist, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich eine zusammenhängende Zeit zur Erholung haben soll und wenn man zwischendrin zur Berufsschule muss, ist das ja nicht möglich. Wenn Sie einverstanden sind, kann man von dieser Regelung aber auch abweichen.

cassandra_mmviii am 23.Nov 14  |  Permalink
Ich arbeite 5 Tage, habe lt Chefaussage 24 Tage Urlaub und da werde ich keinen Einspruch erheben und 20 verlangen :-)

ich habe für nächstes Jahr 3 Wochen während der Sommerferien beantragt, eben wegen nicht zur Berufsschule müssen und weil die Kinder alle Sommerferien haben und Tigergatte auch zu Hause ist und wir vielleicht sogar mal alle zusammen wegfahren könnten.
Ansonsten finde ich Berufsschule ja ganz lustig und fast erholsam wenn ich es mit Betrieb vergleiche.

novemberregen am 23.Nov 14  |  Permalink
Schauen Sie mal genau, ob es 24 Arbeitstage oder 24 Werktage Urlaub sind, das macht in diesem Fall den Unterschied aus. Wenn es Arbeitstage sind, bezieht sich das exakt auf Ihre Arbeitstage, wenn Sie also 5 Tage pro Woche arbeiten haben Sie mit 24 Arbeitstagen Urlaubsanspruch dann knapp 5 Wochen frei. Wenn es aber Werktage sind, sind all die Tage gemeint, an denen es gesetzlich zulässg ist, zu Arbeiten, also auch Samstage. Sie müssen, wenn Ihr Betrieb dann nur Mo - Fr arbeitet, also nochmal umrechnen: 24 Werktage sind 4 Wochen das entspricht 20 Arbeitstagen Urlaub.

Diese Unterscheidung führt häufg zu Missverständnissen. Kann gut sein, dass Ihr Chef da auch nicht so firm ist, dann müssen sie ihn natürlich nicht mit der Nase drauf stoßen ;-)

cassandra_mmviii am 24.Nov 14  |  Permalink
Chef redete letztens (da sollte ich den Vertrag dann zu Hause handschriftlich abändern!), dass es da wohl ein kleines Mißverständnis gegeben habe, mir stehen 24 Urlaubstage zu. Urlaubstage. Faktisch gesehen wären es 20 wegen 5 Arbeitstagen, aber es steht ja jedem zu, mehr Urlaub zu gewähren :-)

Er hat den Antrag, nun kann er ja auch sagen "Liebe Azubi, da haben Sie was falsch verstanden" und mir erklären, wie es richtig geht. Ich bin nicht dafür da, für ihn die Personalplanung zu machen.