Von Segelohren und Körbchengrößen
es gibt Dinge, die finde ich falsch, manchmal sogar dämlich. Die würd eich nicht machen und vermutlich meinen Kindern auch nicht erlauben.

"Eine Brustvergrößerung als Geschenk für eine 15-Jährige zu Weihnachten finde ich jedenfalls völlig inakzeptabel."
Da stimme ich Herrn Spahn völlig zu. Wer so was verschenkt, hat nicht nur einen Vogel, der hat eine ganze Voliere.

"Daher sollten nicht medizinisch notwendige ästhetisch-plastische Eingriffe verboten werden."

Aber hier wird es argumentativ dünn: weil ich das Geschenk doof (im Quadrat, wie ich bemerken möchte) finde, verbieten wir es?
Nee, meine Liste akzeptabler Geschenke sollte dann vielleicht doch nicht Gesetzslage werden. Und die von Herrn Spahn auch nicht.


OPs wie diese verbieten sich aus einer Reihe von Gründen für jeden, der 2 Sekunden drüber nachdenkt. Andererseits... was ist, wenn das Mädchen mit seinen 15 Jahren unter einem großen Busen leidet und ihn sich verkleinern lassen möchte? Bei einem Mädchen aus der Familie zeichnete sich seit sie 14 war ab, daß eine Verkleinerung der einzige Weg sein würde, mit dem sie dauerhaft ohne ernsthafte Einschränkungen leben konnte und er wurde mit 17 durchgeführt.
Da mag man nioch den medizinischen Grund sehen, aber was ist mit den Segelohren, die im Kindergartenalter angelegt werden? Wer möchte seinem Kind zumuten, dauerhaft "Dumbo" genannt zu werden? Ich weiß, mit Hänseleien muß man umgehen lernen und man kann Kindern auch beibringen, sich zu benehmen, aber klappt das wirklich immer?
Was ist mit der Schönheits-OP. die nach der Korrektur einer Gaumen-Lippen-Spalte Kassenleistung ist? Da geht es um die Reduktion des Narbengewebes. Bekannte von mir haben mit dieser OP gewartet bis die Lütte sagte "ich will die Narben los sein" mit 7. Sie wollte aussehen wie alle anderen auch.

Die Familien, die Teenagern Brustvergrößerungen schenken, haben wahrscheinlich ein Problem, welches man nicht per Gesetz ändern kann und das jenseit von kosmetischer Regierungsarbeit ist.




zwetschgenkrampus am 04.Dez 13  |  Permalink
Über Juristen und ihre Einstellungen zur klaren Sprache sind ja jede Menge Geschichterln im Umlauf. Eine englische Scherzfrage bringt das auf den Punkt. Englische Jus-Studenten überbieten sich in der Auslegung juristischer Texte, bis schließlich einer fragt: "What is the meaning of 'is'?"

Daher sollte man mit generellen Regelungen vorsichtig sein. Sie sind leicht zu formulieren, aber sie können im Einzelfall kompliziert zu vollziehen sein. Im österr. Kindschaftsrecht ist der Begriff des Kindeswohls ausschlaggebend und soll bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden (ob das in praxi immer funktioniert ist eine andere Sache). Bei der hier aufgeworfenen Frage nach der Berechtigung von kosmetischen Operationen an Minderjährigen muss wohl auch immer gefragt werden: Ist dieser Eingriff im Interesse des Kindes? Oft müssen widerstreitende Interessen und Standpunkte gegeneinander abgewogen werden: Was zählt mehr?

Und jeder Arzt (sofern nicht Chirurg) wird wohl darauf hinweisen, dass es ein nachweisbares OP-Risiko gibt; heute ist es gering (verglichen mit anderen Zeiten und Zuständen), aber es ist da, und muss auch in die Abwägung zum Kindeswohl einfließen.