Die beste Basis, um sich zu was zu äusern
"Ich habe “50 Shades of Grey” noch nicht gelesen und ich hab`s auch nicht vor"

von der Mädchenmannschaft.


Wer über ein Buch schreiben will, sollte es gelesen haben. Das ist eine Erkenntnis, die uns im Deutschunterrricht wohl alle ereilt hat.

Ich sass mal vor einem leeren Blatt im Geschichtsunterricht weil ich die Lernzielkontrolle verpeilt hatte und die Lektüre eigentlich paralell zum Unterrichtsgespräch erledigen wollte. Leer abgeben ist peinlich.

Sich auf Hörensagen zu verlassen oder das, was die BILD (die sich bekanntlich an Hauptberufsintellektuelle und Literatureminzenen richtet) vorab druckte, ist nicht unbedingt die Basis, auf der ich mir eine Meinung bilden würde (und sie dann auch noch kund&zu wissen täte).
Dann kann man auch ganz anders über die Gefahr, die zwischen den Deckblättern lauert, reden oder gesellschaftliche Zusammenhänge herstellen.

Da ich eine Form von Jugendschutzpolitik umsetze werde ich besagtes Buch wohl hier nicht besprechen.
Aber wenn ich es tue, dann habe ich es vorher gelesen.

Sonst ersetzen Halbwissen, vorgefasste Meinung und das eigene Lieblingsfeindbild fix den Inhalt, egal um welches Buch es sich handelt.




tama am 14.Jul 12  |  Permalink
Das erinnert mich an diesen Shitstorm. - Leider konnte ich noch nicht herausfinden, wie es eigentlich weitergegangen ist (Die Links auf der Seite sind auch sehr lesenswert; komplettieren das Bild, m.E. nach.).

cassandra_mmviii am 14.Jul 12  |  Permalink
Was immer man bespricht, man sollte es gelesen haben. Oder schreiben "ich hab das Ding in die Ecke gelegt weil..."

Nicht jeder muss jedes Buch mögen (ich schlafe bei Tad Williams immer ein, was Tigergatte ja so gar nicht versteht).

Man kann auch gerne über Auswirkungen vom Büchern reden oder die Akzeptanz von Gewalt gegen Frauen unsd so weiter. Aber man muss das Buch vorher gelesen haben.

tama am 15.Jul 12  |  Permalink
Was immer man bespricht, man sollte es gelesen haben. Oder schreiben "ich hab das Ding in die Ecke gelegt weil..."

Im vorliegenden Falle so geschehen. De Facto kein Problem. Der Autor sieht trotzdem eines. Ich würde eines sehen, wenn behauptet würde, das Buch komplett gelesen zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist. Die Rezensentin hat aber ehrlich angegeben, dass und warum sie es nicht bis zu Ende gelesen hat. Also keine Schwierigkeit.

cassandra_mmviii am 15.Jul 12  |  Permalink
Im vorliegenden Fall scheint es ja eher drum gegangen zu sein, das der Autor die Rezensentin verklagen wollte weil ihr sein Buch nicht gefiel.

tama am 15.Jul 12  |  Permalink
Exakt - unter dem Vorwand, dass aufgrund nicht beendeter Lektüre Halbwahrheiten verbreitet werden. So bockig wäre dann doch zu unprofessionell.

cassandra_mmviii am 15.Jul 12  |  Permalink
"Artikel 5 des Grundgesetzes gibt Ihnen noch lange nicht das Recht, Wirtschaftskriminalität zu betreiben, indem Sie willkülich den Verkauf eines Produktes boykottieren."
http://buecherzeit.wordpress.com/2011/11/16/john-asht-twin-pryx-zwillingsbrut/

Also, das find' ich ja ganz wunderbar... dann verklagt mich morgen der Besitzer einer Hühnereierlegekäfighennenfabrik weil ich lieber Freilandeier kaufe und somit wirtschaftskriminell bin?

Ich hoffe, die Dame verklagt mich jetzt nicht weil ich sie zitiert habe ohne in Jubelschreie auszubrechen.

tama am 15.Jul 12  |  Permalink
Sie haben erfasst, wie das Prinzip dort ist ;) - Allerdings müssten Sie zusätzlich noch öffentlich zugänglich machen, warum Sie lieber Freilandeier kaufen^^, damit wäre die Katze im Sack! (Der Herr ist die härtere Nuss - mein letzter Infostand ist, dass er mit einem Haufen Screenshots beim Anwalt gesessen hat - ich hoffe ja, es kommt zum Prozess. Das Urteil wäre sicher in mehrerer Hinsicht sehr aufschlussreich.)

cassandra_mmviii am 15.Jul 12  |  Permalink
Wir wurden mal verklagt, also um es genau zu machen wurde Tigergatte verklagt.


Akt 1: Nachbar wirft Böller auf unseren Balkon während ich draufstehe mit Kleinkind auf dem Arm. Ich sehe zu, dass ich reinkomme, er wirft 6 Böller, die treffen.

Akt 2: Tigergatte zeigt ihn an- das reichte, besagter Nachbar hatte mich und die Kinder vorher ein paar mal bedroht und Grossen Tiger auch geschubst. Polizist sagt, das sei ein versuchte schwere Körperverletzung. Für den Spass gab es auch einen Zeugen, der aber nicht in Deutschland wohnte, sondern nur zu Besuch da war. Zeuge ist auch aktenkundig.

Akt 3:
Staatsanwaltschaft stellt das ganze ein ohne den Zeugen zu hören.

Interludium:
...deutsches Justizsystem...

Akt 4:
wir bekommen Post vom Anwalt vom Nachbarn. Wenn wir seinen Mandanten noch einmal anzeigen verklagt er uns. Und hier ist die Rechnung für dieses Schreiben, das überweisen Sie bitte.

Ignoriert auf Anraten der Rechtsschutzversicherung

Akt 5:
Gerichtliches Mahnverfahren und Anzeige wg Verleumdung.

Show-Down:
3 Tage nach Geburt des Mini-Tigers im Gericht. Tigergatte freigesprochen, Gericht hielt es für nicht dem Tatbestand der Verleumdung entsprechend wenn man schlieest, dass von oben geworfenen Böller von oben kommen und wenn da nur eine Partei wohnt, war die es wohl. Wer der Wohnungsbewohner es genau gewesen sei, ist irrelevant, ersteinmal trägt der Mieter die Verantwortung. Und das war er.

Nachspiel: wir haben zwar nur noch kurz da gewohnt, aber weder er noch seine Frau haben jemals wieder das Treppenhaus betreten solange einer von uns da unterwegs war. Sie standen halt lieber im Regen....

tama am 15.Jul 12  |  Permalink
Hehe - das deutsche Justizsystem ist zwar oftmals Panne, aber immer für einen Spaß zu haben! :D (Ich hätte das da Rumstehen fieserweise so lange wie möglich rausgezogen - man lebt ja in einem freien Land!^^)

cassandra_mmviii am 15.Jul 12  |  Permalink
Ich kann auch nicht behaupten, dass ich neue Geschwindigkeitsrekorde aufgestellt habe :-)

Sorry, aber die beiden im Regen, wie sie dastanden und die Tür anstarrten...

oder wenn sie morgens zur Arbeit gegangen ist (er hatte ein klitzkleines Problem mit Ethanol...) und dann in die Wohnung zurückgeflitzt ist wenn sie mich sah- ich brachte halt morgens immer den Müll runter bevor die Kids aufgestanden sind.
Gross war der Morgen als sie hinter mir war und sich nicht traute zu überholen.

Ich fand es extrem panne, dass die Staatsanwaltschaft es nicht schaffte, einen Anhörungsbogen in's Ausland zu schicken.