Katastrophentag
dabei fing alles so gemütlich an...
erst tat auf einmal die Hüfte, dann der Rücken weh und dann ging ich wie eine sehr, sehr alte Frau. Nerv eingeklemmt? Tigermädchen drückt auf irgendwas? Keine Ahnung, hoffentlich geht das wieder weg, und zwar bis morgen.
Dann machte die Krankenkasse Ärger, plötzlich fiel ihnen ein, daß ich keinen Versicherungsschutz mehr habe, und das seit Sylvester... das ward per Anruf mitgeteilt, ich möge ihnen bitte die Karte zurückschicken.
Dann fiel dem Vermieter auf, daß er vergessen hat, einen Teil der Nebenkosten mit uns abzurechnen oder uns überhaupt nur zu sagen, daß wir sie bezahlen sollten. Davon steht zwar nichts im Mietvertrag, aber wir mögen die Kohle für die letzten 3 Jahre bitte überweisen.
Außerdem suchte sich Großer Tiger den Machtkampf um die Frage, ob er aufräumt oder nicht.
Lösungsansätze:
- früh ins Bett gehen, Rücken ausstrecken
- Tigergatte klärt das mit der Krankenkasse
- ggf Anwalt anrufen
- Zimmer ist aufgeräumt
Kann ich diesen Tag bitte nochmal und von vorne starten?
Ich denke, da kommt gleich einer mit Clownsnase und Kamera um die Ecke und sagt: "war doch alles nur ein Witz!".
Es kann ja gar nicht anders sein.
Der kriegt meine Teetasse über den Schädel. Süße Träume, Scherzkeks...
mannomann. Das mit der Krankenkasse scheint sich zu klären, irgendein Formular ist verlorengegangen, aber wenn man gesagt bekommt, daß man seine Vorsorge-Untersuchungen bitte privat zurückzahlen möge, kann einem der Humor vergehen.
Tigergatte hat sich den Kram zufaxen lassen, ihn ausgefüllt und zurückgefaxt und wird ihn die Tage noch mal per hand nachreichen und sich schriftlich geben lassen, daß wir noch eine Krankenversicherung haben.
Und morgen rufe ich den Anwalt an. Die Mieterhöhung hatten wir geschluckt, aber Nebenkosten für 3 Jahre mal eben???
Ist doch nicht mein Fehler wenn sie vergessen, daß in den Mietvertrag zu schreiben...
Uaah... Nebenkosten fuer drei Jahre ist ja uebel, da hilft wohl wirklich nur Anwalt, ich wuensche viel Glueck.
Und natuerlich gute Besserung.
Mit einer Nacht Schlaf: so einfach ist das alles nicht, man kann nicht drei Jahre später entdecken, daß man hätte sollen und dann losfordern.
ich war bis gestern davon ausgegangen, daß er nur die Nebenkosten erhöhen wollte und das hatten wir ja auch geschluckt. Von "und dann zahlen Sie bitte für die letzten 3 Jahre nach" war bislang noch nicht die Rede.
Anwalt, aber erst nächste Woche.
Ha! Ein Vermieter darf nur die umlagefähigen Nebenkosten abrechnen, die mietvertraglich vereinbart sind. Sein Pech, wenn er das im Vertrag nicht korrekt aufführt ...
Es sei denn, dass umlagefähige Kosten entstehen aufgrund Gesetzesänderungen, z.B. Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. Aber auch da sollten die Mieter vorab informiert werden und zwar nicht nur darüber, dass diese Kosten künftig anfallen sonder auch darüber, wie hoch diese dann sein werden.
Umlagefähig wären die Kosten schon, aber davon steht nix im Vertrag, das hat er schlicht verdrömmelt.
das ist uns so auch nicht aufgefallen, aber nu' ist es passiert und Nebenkosten sind ein so gut durchprozessiertes Gebiet, daß da fast nichts ungeklärt ist. Und eigentlich gilt: muß vereinbart sein, Überraschungseier zählen nicht. Oder?
Außerdem muß er die Abrechnung zeitnah (!) erstellen und einreichen. Jahre später damit ankommen ist nicht.
"Vereinbart" ist eventuell ein unsicheres Terrain, wenn die Kosten allgemein üblich sind, kann ein Richter sagen, das müßte man doch stillschweigend annehmen, falls es nicht ausschließlich ausgesprochen ist. (Richter sind auch manchmal Hausbesitzer.) Aber nachreichen ist eben auf jeden Fall ausgeschlossen. Steht im Gesetz.
Wir haben angenommen, daß die Kosten enthalten sind, der Vermieter ging davon aus, daß wir sie direkt abrechnen, was aber nicht geht wie ihm auch mitgeteilt wurde (hatte was mit Grundbuchnummern etc zu tun).
Wir haben angenommen, daß die Kosten enthalten sind, der Vermieter ging davon aus, daß wir sie direkt abrechnen, was aber nicht geht wie ihm auch mitgeteilt wurde (hatte was mit Grundbuchnummern etc zu tun).
Da hat Ihr Vermieter schlicht und einfach Pech gehabt. Wir haben in der Immobilienverwaltung manchmal Uralt-Mietverträge von kurz nach dem 2. Weltkrieg und an die müssen wir uns halten, auch wenn dann bei diesen Mietern bestimmte Betriebskosten nicht abgerechnet werden können. Nur sterben diese Mieter und damit auch diese Mietverträge so langsam aus. Das finde ich furchtbar schade, weil ich genau diese Mieter/innen immer ganz besonders gerne hatte.
Unabhängig davon müssen die Betriebskostenabrechnungen immer bis spätestens 31.12. des Folgejahres beim Mieter angekommen sein. Danach gibt es keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen, aber Guthaben muss ausgezahlt werden.
Da wir hier ja eine Fachfrau haben: es geht um den lieben Müll.
Im ersten Jahr hatten wir keine Abrechnung, aber das kam anscheinend hin.
Im zweiten Jahr steht nun plötzlich eine Rechnung von ein paar hundert Tacken an, für das dritte Jahr noch mal einen Happen mehr.
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung und sind Mieterbundmitglieder und wollen da nächste Woche mal dringend anrufen wg Termin.
Die Höhe der Müllgebühren kann man ganz einfach bei der jeweiligen Abfallentsorgung erfahren bzw. kontrollieren, ob diese korrekt abgerechnet werden sollen.
Aber solange es ja nur um diese eine Position geht, kann man doch sicher eine Einigung finden.
Unabhängig davon ist ein Termin beim Mieterbund auf jeden Fall anzuraten. Ein Vermieter hat nunmal nicht nur Rechte (wie Mieterhöhungen) sondern auch Pflichten ...
da wird sich eine Einigung finden, aber eine Nachforderung von knappen 1000 Euro aus dem Posten Müllgebühren zu erklären...
das erste Jahr hatten wir noch ein Mini-Mikro-Guthaben weil zu viel gezahlt und dann explodierte die Müllrechnung, kamen noch Steuern obendrauf (was aber eher minimal ist.
Von den Müllgebühren ist zwar keine Rede im Vertrag, aber im ersten Jahr kamen unsere Nebenkosten trotzdem hin, in Jahr 2 und 3 dann nicht mehr.
Ich blick das alles nicht, da muß ein Fachmann ran.