Es ist immer schwer zu sagen, was stört und was nicht, und unterbinden ist auch schwieriger, da nicht jeder auf "Würdest du bitte aufhören" hört. Aber von so was muss man sich im Nachhinein klarst distanzieren und auch entsprechende strafrechtliche Schritte einleiten, denn das dürfte unter § 130 StGB fallen (und zwar so was von aber auch).
Wer bei solchen Nummern immer noch die Mär von der auf gar keinen Fall antisemitisch motivierten Israelkritik kauft, bei dem ist für's erste nichts mehr zu retten.
Das ist Antisemitismus. Dafür gibt es kein anderes Wort und auch keine Entschuldigung.
Vor der Synagoge stehen heute übrigens statt des einen Streifenwagens, der da immer steht, zwei Mannschaftstransporter.
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