"Das ist sozusagen eine freiwillige Angabe"
Ich komme vom Verwaltungsdreikampf zwecks Erfüllung der Schulpflicht wieder. Auf manche Dinge kann man sich verlassen...
Schulsekretärin fragt alles mögliche. da wir aber eh vorhaben, einen Antrag auf Besuch eienr anderen Schule zu stellen und die Erfahrungen mit der zuständigen Schule keine Empfehlung zulassen, war ich nicht drauf aus, da besonders lange zu verweilen oder Angaben zu machen.
Die Daten auf der Geburtsurkunde und die Meldedaten von mir aus. Mehr nicht.
Gefragt wurden:
Sprache im häuslichen Umfeld. Laut Schulsekretärin war diese Angabe verpflichtend. Also erfüllte ich meine Auskunftspflicht mit der Aufzählung aller Sprachen, die wir so sprechen, inklusive Altgriechisch. Das wollte ich schon lange mal tun :-)
Danach versuchte sie, mir die Frage nach dem Kindergarten als gesetzlich vorgesehen zu evrkaufen. Ich erinnerte mich aber recht gut daran, daß es sich dabei um eine freiwillige Angabe handelt. Ich verweigerte also.
Sie bestand darauf, das sie das eintragen müsse. Ich fragte nach, mehrfach. Sie las das Formular "äh, ja, das ist sozusagen eine freiwillige Angabe"
Ja, was ist denn "sozusagen freiwillig"?
Antwort: das fragen sie immer.
Sehr hübsch, aber keine Antwort auf meine Frage.
Sie fragte nochmal. Und weil ich immer noch nicht auskunftswillig war, guckte sie den Antrag auf Schulwechsel an und sah, daß da ein Kindergarten erwähnt war. Also trug sie den ein. Von mir aus. Ist zwar nicht unser Kindergarten, aber was soll's?
Ich wiedersprach der Schweigepflichtentbindung.
Ich verweigerte die Antwort auf die Frage nach Hortbetreuung- das Kind soll da ja nicht mal zur Schule, also stellt sich die Frage nach Hort erst, wenn feststeht, daß er dahin muß.
Email-Adresse.
Kinderarzt.
Krankenversicherung.
Die Dame hatte immer noch nicht begriffen, daß ich nur die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu machen gedenke.
Irgendwann reichte es ihr und sie fragte, warum ich denn die Angaben nicht machen wollte. Weil das Kind hier nicht zur Schule soll, mit Glück brauchen sie diese Angaben also nicht. Sollte dem Antrag auf Schulwechsel nicht stattgegeben werden und auch eine Klage nicht erfolgreich sein, kann ich die Angaben immer noch machen.
Einwilligung für Presse- und Internetfotos- verweigert. Ja, aber ist doch schön wenn die Kinder in der Zeitung sind. Will ich nicht noch mal überlegen? Nein, will ich nicht.
Und warum muß ich unbedingt rumzicken? Weil die Rektorin im Nebenzimmer saß, erkannt hatte sie mich auch schon. Sie entscheidet über den Antrag und vielleicht will sie sich den Nerv, sich wieder wöchentlich mit uns rumärgern zu müssen, ja nicht geben...
Wenn ich die nächsten Tage schlechte Laune habe, finde ich raus, ob die Frage nach den im häuslichen Umfeld gesprochenen Sprachen freiwillig war oder Pflicht. Dann kann ich mit Dienstaufsichtbeschwerde drohen. Mal gucken.
Ist es klug gleich so unentspannt zu sein?
Wenn das Kind doch dorthin muss, wäre es vielleicht fein, wenn die Stimmung nicht schon von vorn herein tiefgekühlt ist?
Die Angaben nicht zu machen, das verstehe ich ja...aber Dienstaufsichtsbeschwerde???
Seit einer gravierenden Verletzung der Aufsichtspflicht -Kind mit nasser Hose bei -11 Grad zu Fuß nach Hause geschickt- ist Schicht. "Tiefgekühlt" beschreibt die Situation ganz gut :-)
Notfalls bezahlen wir die Privatschule. Das ist teuer, am anderen Ende der Stadt und kaum zu erreichen, aber der Nerv da nicht noch mal.
Damals haben wir drauf verzichtet, Beschwerde einzureichen, was ein Fehler war: so was darf nicht passieren. Punkt. Und wenn es passiert, muß das mehr Konsequenzen haben als "wir haben im Kollegium drüber geredet und sind wirklich alle sehr betroffen". Nett klappt da nicht.
Sie darf keine Falschauskunft erteilen, ich hatte ja gefragt, ob die Angabe verpflichtend oder freiwillig sei.
So arbeitet die Dame meiner Erfahrung nach übrigens recht häufig.
Ich druecke die Daumen, dass das mit dem Schulwechsel klappt. (und grusele mich schon ganz fuerchterlich davor, wenn es bei uns so weit ist ...)