Paragraph 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Wenn die selbsterklärten Abendlandverteidiger von Pro-NRW ungedingt gegen Islam, Islamisierung undsoweiter demonstrieren wollen... bitte, ist ihr Grundrecht.
Wer bei einer Demo in Sichtweite einer Moschee diese unsäglichen Mohammed-Karikaturen zeigen muss, der will provozieren. Das wiederum ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, wie man hier
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,830761,00.html
lesen kann.
Damit möchte ich jetzt nicht "Achmed Djihad knüppelt mit der Fahnenstange auf Team Grün-Weiss ein" schönreden, aber warum wird den ach-so-verfassungswertverliebten NRWlern nicht klar gesagt, dass die freie Wahl der eigenen Religion einer der Werte ist, die sie ja unbedingt schützen wollen? Und dass die gezielte Beleidigung einer Religion in der BRD schlicht und einfach strafbar ist?
Auf der anderen Seite muss Team Turban-und-Bart dringend lernen, dass man solche Probleme mit dem Anwalt und nicht via Fahnenstangenknüppelei löst, aber ganz allgemein gesagt schützen die Gesetze der BRD sogar und auch gerade sie. Und das ist auch gut so!