Hausrecht
Das Hausrecht übe ich hier aus. Das lernte das Nachbarsblag gerade.
Innerhalb von Minuten nach seinem Auftauchen war der Garten ein Schlachtfeld. Dann kam erst der Mini-Tiger an und behauptete, geschlagen worden zu sein. Noch auf dem Weg nach Draußen machte es erst "Bumm" und dann "Rabäääää!" und Kleiner Tiger kam mir entgegen mit einer formschönen Beule auf der Stirn. Da hatte der Nachbarsjunge ihn mit der Schaufel getroffen, warum weiß ich nicht und ganz ehrlich: interessiert mich nicht.
Ich kam raus und er ging mit geschulterter Schaufel im Garten auf und ab.
Nach Hause geschickt und um Rücksprache mit den Verziehungsberechtigten gebeten.
Beule gekühlt, wir hoffen mal, daß das keine Gehirnerschütterung gibt.
ham se noch nix von antiautoritärer erziehung gehört? oder vom alten testament: auge um auge, beule um beule, hiebe um hiebe? und wie können sie eine rücksprache mit den verziehungsberechtigten wünschen, das waren doch drei gegen einen, der arme nachbarsjunge!
karate statt judo, vielleicht. und kaufen sie den armen tigern doch jedem eine schaufel, und lehren sie sie den umgang damit.
rasche besserung dem kleinen tiger!
Das war wohl eher Kendo als Karate ("der Weg der leeren Hand").
Karate wird am Ort leider nicht angeboten, sonst stünde ich selber wieder auf der Matte.
Der Tiger litt eine dramatisch vor sich hin, brauchte ein Eis zum Kühlen und dann wurde das ganze langweilig. Ich werde ihn heute Nacht gemäß kinderäztlicher Anweisung wecken, um zu schauen, ob er ok ist. Und sobald die Bande im Bett ist, werde ich da anrufen. Es mag ja sein, daß sie nach laissez-faire-Konzept erziehen, ich tue es nicht.
Soll man Kinder mit Verdacht auf Gehirnerschütterung nachts wecken? Davon hab ich noch nie was gehört. Erzähl mal Details.
Bei und gibt's regelmäßig dicke Beulen (die Stirn ist da ein bevorzugter Ort). Traumeel Salbe liegt hier immer griffbereit (verhindert immer wirkungsvoll ein strahlendes blau/grün).
Bei Schlag gegen den Kopf (oder auf Kopf gefallen) besteht das winzigkleine Restrisiko auf Hirnblutungen, die dann der Mega-Schaden sind. Deswegen den Verletzten, völlig altersunabhängig, alle drei Stunden wecken, um zu schauen, ob er reagiert oder bewußtlos ist. Kurz anfassen und gucken, ob das Kind sich danach bewegt, reicht. Man muß es nicht wie eine Freundin von mir zu Abi-Zeiten übertreiben: ich hatte einen Autounfall und da meine Mutter nicht da war, schlief ich bei ihr. Sie weckte mich alle 2 Stunden und, um ganz sicher zu gehen, daß ich auch wirklich reagiere, begann sie mit mir über die letzte Mathe-Klausur zu reden und wollte Formeln wissen....
das mit dem alle drei Stunden nachgucken erübrigt sich tagsüber, wo die Kinderab einem gewissen Alter ja eh rumhüpfen. Sollte allerdings der Mittagsschlaf nach so was ungewöhnlich lange ausfallen (also eher was für jüngere Kinder), sollte man auch mal kurz gucken.
das hatte ich wirkungsvoll verdrängt und/oder unter "seltsame Geschichten aus der Jugendzeit" abgeheftet bis der Kinderarzt bei unserem ersten Unfall (vom Wickeltisch GESPRUNGEN) mich dran erinnerte. Er sagte, daß man wenn man alle drei Stunden nachguckt, auf der ganz sicheren Seite sei. Also wurde das hier so was wie Standardverfahren bei Kopfverletzung. Und da Tigermädchen ja eh nachtas gestillt werden muß, bin ich eh wach und gucke dann halt nach, diesmal muß ich mir nicht mal den Wecker für mitten in der Nacht stellen.
Das hat nur indirekt was mit Gehirnerschütterung zu tun, aber was eine Gehirnerschütterung auslösen kann, kann auch Blutungen auslösen.
Wir haben was mit Arnika liegen, gehört zur Notfallapotheke.
Danke, man lernt nie aus.
Es war selbstverständlich ein Versehen. Er hatte die Schaufel in der Hand, hat sich umgedreht und dabei dummerweise den Mini-Tiger erwischt und als er sich dann wieder umdrehte den Kleinen Tiger. Das war eine verkettung unglücklicher Umstände.
Ich hatte ein etwas frustrierendes Gespräch mit Nachbars.
Die Gewalteinwirkung, um bei einem so jungen Menschen eine Gehirnblutung auszulösen muss schon erheblich sein. Da können sie bei dem Hergang in Ihrem Garten und ähnlichen Anlässen unbesorgt sein. Auch ist eine Gehirnerschütterung noch weit von einer traumatisch bedingten Hirnblutung entfernt. Also ruhig Blut bei Beulen und das Kind einfach schlafen lassen.
Gespräche bringen wohl bei ihren Nachbarn nicht viel. Nachbarskind würde ich einfach verscheuchen. Notfalls am Kragen nehmen. Wie geht es dem Tigermädchen?
"I am only obeying orders". Kurz neu zudecken und dabei gucken, ob Kind sich bewegt, kann ja nicht schaden.
Aber beruhigend zu wissen, daß die Gefahr nicht so groß ist, als das man Angst haben müßte.
Tigermädchen kämpft mit ihrer ersten Rotznase. Ansonsten kann sie den Kopf fast alleine halten, versucht sich umzudrehen und kann um den eigenen Popo rotieren. Von der Moppeligkeit, mit der sie geboren wurde, ist nicht mehr viel übrig, mittlerweile ist sie eher schlank.
Sie schläft immer länger nachts- mittlerweile kommt sie um 5 zum Trinken, das ist doch schon fast durchschlafen.
Das Schöne an Geschwistern ist auch, dass man immer jemanden zum Spielen hat und auf kleine Arschlochkinder aus der Nachbarschaft nicht angewiesen ist. Vielleicht tut es dem Nachbarsjungen 'mal ganz gut, wenn Ihre Söhne nun die nächsten Male keine Zeit für ihn haben und er alleine spielen muss.
Vielleicht tut es mir ganz gut wenn ich die nächste Woche mal keinen Ausnahmezustand habe und unser hauseigenes demolition team keine externe Verstärkung bekommt.
Das sowieso. Beim Nachbarskind dürfte aber ein die wollen nicht mit mir spielen einen stärkeren Eindruck hinterlassen als ein die Mutter der Tiger sagt, ich darf nicht mit ihnen spielen.
Ein Versehen, soso.
Schaufel an Kopf geht nicht, auch nicht aus Versehen - in Kopfhoehe (geschultert) hat die Schaufel einfach nix verloren, das koennen auch antiautoritaer erziehende Muetter ihren Blagen beibringen.
Das schlimme ist: sie glauben ganz fest, daß sie nicht antiautoritär erziehen...
Es gibt Dinge, die dürfen auch aus Versehen nicht passieren und es gibt Regeln, die es gibt weil sonst jemand eine Schaufel auf die Murmel bekommt, zB das Schaufeln nicht über Oberschenkelhöhe gehalten werden.