Der Vergewaltigungsprozess im Fall Kachelmann geht also in die nächste Runde.
Mir geht ein anderer Vergewaltigungs-Prozess nicht aus dem Kopf:
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/342158/Freispruch-im-Vergewaltigungsprozess.html
Während man bei Kachelmann anscheinend (ich habe das echt nicht weiterverfolgt als es mich verfolgte) begründete Zweifel an der Tat bestanden, lag hier das "Fall" recht eindeutig.
Und trotzdem kam es zu einem Freispruch. Warum? Weil, so die Urteilsbegründung, Vergewaltigung Vorsatz erfordert. Wenn man es als "aus Versehen" tut, dann ist es plötzlich keine Straftat mehr.
Wenn das tatsächlich die Rechtslage ist, dann finde ich es wesentlich wichtiger, sich dadrüber auszutauschen, ob und wie man "ups, ich habe echt nicht gemerkt, dass sie nicht wollte, das Nein habe ich wohl wegen der lauten Musik nicht gehört" angehen kann als sich an selbstgebauten Kampflinien aufzustellen und mit Totschlagargumenten zu beharken.
Schade.
Welch überaus fragwürdiger Freispruch im Bremer Fall! Wie verblödet oder impotent kann ein Richter sein, der glaubt, daß man "so aus Versehen" jemanden vergewaltigen kann, dem man vorher Alk und sonstnochwas einflößt. Und die eoteren Männer wurden wohl auch "ganz aus Versehen" dazugeholt, damit sie die Frau weiter vergewaltigen können?
Dr Rechtsanwalt der Fau muß auch ein schönter Trottel sein!
Gab es eine Berufung und Weiterführung dierses Prozesses? Die Rechtslage in D ist leider anders als in Österreich.
Was hat das Urteil mit der Potenz des Richters zu tun? Das erschließt sich mir nicht. Oder meintest Du inkompetent? Und der Rechtsanwalt muß auch kein Trottel gewesen sein, er schreibt die Gesetze schließlich nicht selbst.
Allerdings überrascht mich der Freispruch auch. So wie ich das sehe, gibt es hier keinen vernünftigen Zweifel, dass hier eine Vergewaltigung stattgefunden hat. Aber wenn man den Fall nur aus der Zeitung kennt, muß man vorsichtig sein und ich hüte mich, den Richtern irgendeine Vorhaltung zu machen.
Ich finde das Verhalten der Männer abscheulich, aber das hat keine juristische Relevanz.
Die Rechtsanwältin tauchte erst auf, als das Kind bereits im Brunnen ertrunken war. Die Polizei hatte, als die Frau 2 Tage danach Anzeige erstattete, dadrauf verzichtet, sie vom Rechtsmediziner untersuchen und ihre Verletzungen dokumentieren zulassen.
Der Richter sagte ausdrücklich, dass er der Frau glaube und es bedauert, freisprechen zu müssen.