Donnerstag, 9. Juni 2011
Prozesse
Der Vergewaltigungsprozess im Fall Kachelmann geht also in die nächste Runde.

Mir geht ein anderer Vergewaltigungs-Prozess nicht aus dem Kopf:
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/342158/Freispruch-im-Vergewaltigungsprozess.html

Während man bei Kachelmann anscheinend (ich habe das echt nicht weiterverfolgt als es mich verfolgte) begründete Zweifel an der Tat bestanden, lag hier das "Fall" recht eindeutig.
Und trotzdem kam es zu einem Freispruch. Warum? Weil, so die Urteilsbegründung, Vergewaltigung Vorsatz erfordert. Wenn man es als "aus Versehen" tut, dann ist es plötzlich keine Straftat mehr.

Wenn das tatsächlich die Rechtslage ist, dann finde ich es wesentlich wichtiger, sich dadrüber auszutauschen, ob und wie man "ups, ich habe echt nicht gemerkt, dass sie nicht wollte, das Nein habe ich wohl wegen der lauten Musik nicht gehört" angehen kann als sich an selbstgebauten Kampflinien aufzustellen und mit Totschlagargumenten zu beharken.

Schade.