Freitag, 3. Juni 2011
Alle mein Lieblingsirrtümer in einem Absatz
Ich bin ernsthaft beeindruckt. Da hat es jemand drüben beim Che ( http://che2001.blogger.de/stories/1832622/#comments ) geschafft, all' die Irrtümer in einem Absatz zu versammeln, die ich immer als meine Lieblingsirrtümer betrachte:

-die Hexenprozesse fanden im Mittelalter statt
-Folter im Mittelalter
-institutionalisierte Vergewaltigung während der Hexenprozesse
-das ius primae noctis


Aua.

Die Anzahl an Hexenprozessen während des Mittelalters ist äusserst übersichtlich. Die grosse Welle fand während der Frühen Neuzeit statt. Und zwar nicht weil da eine Kirche durchdrehte, sondern weil es Stand der Wissenschaft war und die städtischen Eliten es wollten.

Und dabei sieht man schon den grausigen Keller, die Eiserne Jungfrau und allerlei anderes Gerät, dass findige menschliche Geister ersonnen, um andere zu quälen.
Auch falsch. Das Mittelalter ist zwar nicht zimperlich, aber wenn das Geschehen Geräte beinhaltet, die extra gebaut werden müssen, sind wir in der Frühen Neuzeit, nicht im Mittelalter.

Die Aussage, die wegen Hexerei verhafteten Frauen seien erst mal standartmässig vergewaltigt worden, ist aufgrund der Aktenlage nicht haltbar. Und mehr als die Aktenlage und lebhafte Phantasie mit klaren Feindbildern haben wir wohl nicht.

Und dann das ius primae noctis, das Recht das Adligen, mit jedes Mädel auf seinem Grund zu entjungfern... nicht zu belegen. Da ist wohl der Wunsch nach bösen Verhältnissen, die man überkommen muss, Vater des Gedankens, Pate steht auch hier wieder das klare Feindbild.

Und als ob hier noch nicht genug gemurkst worden sei geht es weiter:
Strafverfolgung von Vergewaltigung als junges Recht, zu verdanken der Schwarzer-Alice.

Dann schau ich in die Bibel (ich weiss, böööööse) und lese was von Steinigung bei Vergewaltigung. Das ist dann wohl keine Strafverfolgung.
Das Mosaische Recht ist im Mittelalter normsetzend. Da wurde dann zwar nicht gesteinigt, aber definitv strafverfolgt.

Auch die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. ahndet Vergewaltigung.

Das Preusische Allgemeine Landrecht kennt den Straftatbestand der Vergewaltigung.

Das wurde nicht erst mit der Strafrechtsreform in den späten 70ern eingeführt.


Doppel-Aua. Aber die Feindbilder bleiben gewahrt, dass ist äusserst beruhigend.