WEr kennt diesen Mann?
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,800847,00.html

Ich würde bei dem Tatbestant auf Sachbeschädigung tippen, aber §86a, verwendung von kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen?

Ist das gesicht Hitlers ein Kennzeichen einer verfassungsfeindlcihen Organisation? Und wenn ja, welcher?
Sig-Runen, Hakenkreuz... ja sicher, aber ein Gesicht?

Nächste Frage: wenn ein Gesicht das Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation sein kann, was tut dann der Träger dieses Gesichtes? Im konkreten Fall uninteressant, da Hitler tot ist, aber Gesetze haben ja was mit allgemeiner Gültigkeit zu tun.
Bezahlt dann die gesetzliche Krankenkasse die plastische Chirurgie?




txxx666 am 01.Dez 11  |  Permalink
Plastische Chirurgie? Im vorliegenden Fall böte wohl schon ein Besuch beim Friseur bzw. der häusliche Einsatz eines Langhaarschneiders Abhilfe ; )
Als "Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation" müsste dann aber unbedingt auch die Verwendung dieses etwas älteren Marketing-Logos verfolgt werden.

cassandra_mmviii am 01.Dez 11  |  Permalink
Im vorliegenden Fall dürfte sich das Problem schon mit einer Rasur erledigen lassen.

Wobei die entsprechende Schnodderbremse meines Wissens nicht verboten ist.

txxx666 am 02.Dez 11  |  Permalink
Kaum - sonst stünden ja fast alle Chaplin-Filme auf dem Index...

cassandra_mmviii am 02.Dez 11  |  Permalink
Eben.

So sehr wie ich es auch begrüsse, dass der Staat beginnt, Rechtsextremismus nicht nur als dumme-Jungen-Phase anzuerkennen, aber:
Gesetze sollten nicht in Gummiparagraphen verwandelt werden nur weil alle Panik haben.