Wie der Herr M. beinahe zum Doppelbürger wurde
Herr M. ist langweilig. Herr M. hat einen Schulabschluss, nach der Schule machte er eine handwerkliche Ausbildung, danach ging es zum Bund, danach wurde er lebenslänglich in seinen Ausbildungsbetrieb übernommen und da arbeitet er nun.
Herr M. hat 1 Frau, 1 Kind und 1 Hund. Herr M. ist also ein ganz normaler Durchschnittsbürger.

Herr M. bemerkte, dass sein Personalausweis ablief. Also begab er sich ins Einwohnermeldeamt.

Dort bemerkte die wackere städtische Angestellte, dass Herr M. einen Fehler im Personalausweis hat. da steht nämlich "Staatsangehörigkeit deutsch". Das kann nicht sein, Herr M. ist nämlich deutlich dunkelhäutig. Also machte sie sich dran, dass zu korregieren. Herr M. protestierte. Er sei deutscher Staatsbürger. Da müsse er die Einbürgerungsurkunde vorlegen. Herr M. klärte auf: er sei adoptiert worden von deutsche Staatsbürgern, was bedeute, das er die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch erhalten habe. Nun gut, dann müsse er die Adoptionsurkunde vorlegen, so ein Eintrag im personalausweis reicht auf keinen Fall als Nachweis.
Und auf jeden Fall müsse da dann noch die zweite Staatsanghörigkeit rein. "Aber die habe ich doch gar nicht mehr!". Durch eine Adoption erlischt die alte Staatsanghörigkeit.
Herrn M. wurde das zu bunt. Er fuhr zu seinen Eltern, die Adotionsurkunde holen.
Dass er Deutscher sei konnte man nun nicht mehr leugnen, aber er solle mal nachweisen, dass er kein XY sei. Da müsse es dann eine Ausbürgerungsurkunde geben und wenn er die nicht vorlege, dann würden sie da die zweite Staatsangehörigkeit mit eintragen.

Nach etwas hin und her und einem Telefonat mit Herrn M.s Vater nahm die Dame dann aber das deutsche Verwaltungsrecht doch zur Kenntnis und beförderte sich nicht selber zur Einbürgerungsbeamten eines Drittweltstaates.




arboretum am 23.Sep 11  |  Permalink
Da bleibt einem fast die Spucke weg.

cassandra_mmviii am 23.Sep 11  |  Permalink
Herr M. fragte sich, ob die ihn dann auch zum Militärdienst einziehen. dazu fehlte ihm die Lust.

Herrn M.s Eltern, also M.s senior, hatten auch schon mal die Polizei nachts vor der Tür, fragen ob das echt ihr Sohn sei.

mark793 am 23.Sep 11  |  Permalink
Tja,
abzüglich der klar rassistischen Komponente kann ich da durchaus mitreden. Bei der sogenannten Ehefähigkeitsprüfung zog die Standesbeamtin anhand der vorliegenden Dokumente auch meine Staatsangehörigkeit in Zweifel, weil ein Eintrag im Stammbuch zwar meinem Vater die Aufhebung des Status als Staatenloser bescheinigte, aber nicht explizit auf eine Einbürgerung verwies. Da die duetche Staatsangehörigkeit der Mutter ert seit 1975 automatisch für da Kind gilt, musste ich also die Einbürgerungsurkunde meines Vaters vorlegen, und bei der Gelegenheit drohte ich damit, wenns damit nicht erledigt sei, würde ich die Bundesrepublik Deutschland auf mehrere Millionen Euro Schadensersatz wegen der fälschlichen Ableistung des Grundwehrdienstes verklagen.

cassandra_mmviii am 23.Sep 11  |  Permalink
was mich wundert ist: wenn der Eintrag im Personalausweis völlig aussagelos ist- wozu machen wir das dann?

Herr M. zeigte ja seinen ablaufenden Personalausweis vor und da stand seine Staatsangehörigkeit.

mark793 am 23.Sep 11  |  Permalink
@wozu?
"Deutsch sein heißt eine Sache um ihrer selbst willen zu tun", hat mal ein kluger Kopf gesagt. Und der Eintrag im Perso ist, wenns dem Amt so in den Sinn kommt, kein amtlicher Nachweis, da müssen im Zweifelsfall dann schon die Urkunden her, wo kämen wir denn da hin, wenn hier jeder wie er wollte...?

maracaya am 23.Sep 11  |  Permalink
Wenn es nicht so erbaermlich waere, waere es eine echt lustige Geschichte.

cassandra_mmviii am 23.Sep 11  |  Permalink
ich hoffe, alle halbgriechischen Staatangehörigkeiten sind ausreichend geklärt.

che2001 am 23.Sep 11  |  Permalink
Du müsstest Dich noch an meinen kurdischen Genossen von schräg gegenüber erinnern. Bei dem begann auf jedem Flughafen das Lesegerät für den elektronischen Personalausweis laut zu piepen, wenn da (Name geändert) zu lesen war: "Azad Shahid, geboren 1960 in Mossul, Staatsangehörigkeit deutsch."